Impulsprogramm: digi4Wirtschaft in Niederösterreich

Das Impulsprogramm digi4Wirtschaft fördert niederösterreichische Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben mit Fokus auf Infrastruktur und nachhaltige Technologieanwendung.

Das vom Land Niederösterreich und der Wirtschaftskammer Niederösterreich finanzierte Impulsprogramm digi4Wirtschaft unterstützt Unternehmen bei der Implementierung neuer Technologien. Der Fokus liegt auf der Digitalisierung von unternehmerischen Prozessen inklusive wertschöpfender Datennutzung.

Über das Programm

Das Impulsprogramm digi4Wirtschaft umfasst drei eigenständige Förderangebote:

  • digi Kickstart:

Unterstützt Unternehmen beim Einstieg in die Digitalisierung. In Workshops mit sechs bis zehn Betrieben und unter Anleitung externer Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden individuelle Digitalisierungsaktivitäten erarbeitet. Ziel ist es, erste konkrete Schritte für eine rasche Umsetzung zu definieren und direkt zu starten.

Das Programm digi Kickstart wird von den Technologie- und InnovationsPartnern (TIP) Niederösterreich umgesetzt.

  • digi Assistent:

Bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Chancen der Digitalisierung gezielt zu analysieren. Dafür stehen Beratungen durch zertifizierte Expertinnen und Experten der Wirtschaftskammer Niederösterreich zur Verfügung. Inhaltlich werden über den digi Assistent genau jene Themen gefördert, die im Rahmen von digi4Wirtschaft definiert sind.

Die Beratungsleistung beträgt maximal 60 Stunden. Die Förderhöhe ist mit 3.300 EURO gedeckelt.

  • digi Investition DATA:

Fördert Investitionen in die wertschöpfende Nutzung von Daten. Projekte, die auf Basis eines detaillierten Konzepts umgesetzt werden, können durch einen Zuschuss finanziell unterstützt werden. Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf ist zudem eine NÖBEG-Haftung möglich.

Gefördert werden durch die Förderschiene digi Investition DATA Anschaffungen und Investitionen in Software, einschließlich Lizenzen, Daten und Abonnements für bis zu 36 Monate, sowie Hardware, sofern diese an einem niederösterreichischen Betriebsstandort eingesetzt wird. Auch externe Dienstleistungen können berücksichtigt werden. Zusätzlich werden Personalkosten pauschal mit 10 % der Anschaffungs- und Investitionskosten gefördert.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 50 % der förderbaren Kosten, höchstens jedoch mit 25.000 EURO, wobei die förderbaren Projektkosten mindestens 5.000 EURO umfassen.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus den Bereichen Verkehr, Handel, Dienstleistungen, Industrie und Produktion, sofern sie ihr Vorhaben an einem Betriebsstandort in Niederösterreich umsetzen. Voraussetzung ist eine aktive Gewerbeberechtigung am Investitionsstandort, der wirtschaftliche Mittelpunkt des Unternehmens muss in Niederösterreich liegen, und die wirtschaftliche Tätigkeit in der Region muss seit mindestens drei Jahren bestehen.

Für die Beantragung einer Investitionsförderung ist eine Projektbeschreibung gemäß dem bereitgestellten Leitfaden erforderlich. Der schriftliche Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten oder Aktivitäten im Rahmen des Vorhabens eingereicht werden. Das geförderte Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchzuführen.

Fristen

Anträge können ab der Veröffentlichung des Impulsprogramms am 27. Februar 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2025.

In Summe stehen für dieses Impulsprogramm Mittel in Höhe von max. 4.000.000 EURO (zu gleichen Teilen finanziert aus dem NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds und der Wirtschaftskammer NÖ) zur Verfügung.

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